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Mediation
Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Dabei werden die Konfliktparteien von mir als unabhängige „allparteiliche“ Mediatorin in ihrem Lösungsprozess begleitet. Die Konfliktparteien versuchen dabei zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen entspricht. Als Mediatorin bin ich für das Verfahren verantwortlich. Die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen bezüglich ihres Konflikts und übernehmen für diese die Verantwortung.
Ich biete folgende Mediationen an:
- Trennung und Scheidung
- Erbschaft
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Konflikte zwischen Künstlern und Galerien
- Konflikte zwischen Freiberuflern und ihren Auftraggebern
Außerdem moderiere ich :
- Unternehmens- und Hofübergaben
- Familienkonferenzen
Fragen und Antworten zur Mediation
Der Ablauf der Mediation kann grob in fünf Phasen unterteilt werden.
Zu Beginn wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen, in der die „Spielregeln“ bestimmt werden.
Im Anschluss an diese Vorbereitungsphase folgt die Themensammlung. Welche Themen sollen im Rahmen der Mediation besprochen und bearbeitet werden? Die Konfliktparteien bestimmen hier was Gegenstand der Mediation ist.
Dann folgt die Interessenklärung. Sie ist der Schwerpunkt der Mediation. Es geht nicht um Positionen oder Ansprüche, sondern um die hinter derartigen Positionen stehenden Interessen und Bedürfnisse. So wird es möglich, zu einer tragfähigen Lösung des Konflikts zu gelangen.
Nach der Interessenklärung werden gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet. Sie werden in einem weiteren Schritt auf ihre Umsetzbarkeit und rechtliche Machbarkeit hin bewertet. Es kann sinnvoll sein an dieser Stelle Experten, wie etwa Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. In meiner Funktion als Mediatorin nehme ich keine rechtliche Beratung vor. Ich weise Sie aber darauf hin, wenn ich rechtlichen Klärungsbedarf sehe.
Abgeschlossen wird das Mediationsverfahren mit einer Vereinbarung. In dieser werden die Punkte aufgenommen, auf die sich die Parteien in der Lösungsphase geeinigt und verständigt haben.
Das Mediationsverfahren wird von Grundprinzipien bestimmt.
Allparteilichkeit
Allparteilichkeit der Mediatorin bedeutet, dass diese sich den Beteiligten in gleicher Weise widmet und bereit ist, sich mit jeder Konfliktpartei gleichermaßen zu identifizieren. Dazu gehört auch, dass die Mediatorin bei einem Machtgefälle zeitweise Sprachrohr der schwächeren Partei wird.
Vertraulichkeit
Der Grundsatz der Vertraulichkeit bezieht sich zum einen auf das Verhältnis der Mediatorin zu den Konfliktparteien und zum anderen auf das Verhältnis der Beteiligten untereinander. Es besagt, dass sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten und dem Gesagten geäußert wird.
Freiwilligkeit
Das Prinzip der Freiwilligkeit bestimmt, dass alle Beteiligten, einschließlich die Mediatorin, selber darüber entscheiden, ob sie das Mediationsverfahren durchführen möchten. Das gilt auch für einen Abbruch der Mediation, der in jeder Phase der Mediation möglich ist.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien sind eigenverantwortlich. Das bedeutet, dass von ihnen die Lösung des Konflikts selbst entwickelt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt allein bei den Parteien. Die Mediatorin begleitet sie dabei und führt durch das Verfahren.
Informiertheit
Für eine nachhaltige Lösung des Mediationsverfahrens ist es erforderlich, dass die Parteien über alle für ihre Entscheidung relevanten Tatsachen informiert sind. Dazu gehört auch, dass die Beteiligten ehrlich zueinander sind.
Ergebnisoffenheit
Ein weiterer Grundsatz ist, dass zu Beginn des Mediationsverfahrens nicht sicher ist, ob eine Lösung für den Konflikt gefunden wird und wie eine Lösung gegebenenfalls sein könnte.
Eine Mediation bietet gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen viele Vorteile. Sie spart zunächst Zeit und auch Geld. Gerichtliche Verfahren können sich über Jahre und mehrere Instanzen hinziehen. Die Kosten dafür sind meist beträchtlich. Am Ende eines Prozesses gibt es dann einen Gewinner und einen Verlierer. Anders in der Mediation. Hier wird eine Win-Win-Lösung erarbeitet, die die Interessen und Bedürfnisse aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt. Die Konfliktparteien können aktiv die Lösung mitgestalten und geben diese nicht in die des Gerichts, das allein nach der Rechtslage entscheiden muss. Außerdem wird in einer Mediation kein Porzellan zerschlagen. Beziehungen haben hier die Chance sich positiv weiterzuentwickeln.
Eine Mediation dauert durchschnittlich 4 – 8 Sitzungen, manchmal auch deutlich länger. Es kommt darauf an wieviele Themen die Medianten bearbeiten möchten. Die Sitzungen können über mehrere Wochen oder auch über einen Tag oder ein ganzes Wochenende verteilt sein.
Eine Sitzung beläuft sich auf 90 Minuten.
Das Honorar enthält den Aufwand für Vor- und Nachbereitung sowie das Erstellen von Protokollen der einzelnen Sitzungen. Das Verfassen eines Memorandums (Zusammenfassung des Verhandlungsergebnisses) wird gesondert berechnet. Fallen außerdem Auslagen, Reisekosten und Raummieten an, so werden auch diese gesondert berechnet.
Mein Honorar beträgt 100 € / Stunde (80 € für Arbeitslose und Studenten) zzgl. Mehrwertsteuer.
Für Gruppen-, Team- und andere in der Vorbereitung aufwändigere Mediationen sowie Mediationen mit mehr als 3 Beteiligten gelten andere fallbezogene Sätze.
Rechtsschutzversicherung
Inzwischen übernehmen zahlreiche Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Mediation. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, lohnt sich also eine Nachfrage bei ihrer Versicherung, ob diese die Kosten für eine Mediation übernimmt.